Die meisten Kollektive, die an unserem Handbuch beteiligt waren, sind als Vereine organisiert. Der Verein ist für unkommerzielle Organisationen das, was die GmbH oder die AG für gewinnorientierte Organisationen ist: eine flexible Gruppe von Menschen (Aktionär*innen bei einer AG, Mitglieder bei einem Verein) gibt sich damit eine ‹Rechtsform›. Hier zeigen wir euch als Beispiel unsere Statuten der Urban Equipe.
ORGANISIERT EUCH!
Auf dieses Beispiel verweisen wir im Rahmen unserer Publikation “ORGANISIERT EUCH! Zusammen die Stadt verändern”. Ihr findet es auf Seite 85.
Das vollständige Handbuch und weitere Informationen zum Projekt, den Herausgeber*innen und Mitwirkenden findet ihr hier.
Auf einen Blick
Die Statuten (bzw. die Satzung) sind für den Verein das, was die Verfassung für einen demokratischen Staat ist – darin werden die wichtigsten Festlegungen und Regeln festgehalten: Name, Sitz und Zweck der Organisation, die wichtigsten Organe der Organisation (Vollversammlung, Vorstand, Revisionsstelle o. Ä.) und deren Aufgaben und Kompetenzen, Kriterien für Mitgliedschaft, Eintritt, Austritt, Abstimmungsmodus, Auflösungsmodus etc. Ihr könnt in euren Statuten (bzw. Satzung) selbst bestimmen, wie viel ihr rechtlich bindend regelt und wie detailliert ihr das tut. Je nach Land habt ihr einige Freiheiten.
Die Statuten der Urban Equipe
- Statuten UEhttps://ue01-cdn.ams3.cdn.digitaloceanspaces.com/downloads/Statuten_UE.pdf
HINWEIS
Denkt zuerst darüber nach, wie ihr euch strukturieren wollt und entscheidet euch erst dann für eine Rechtsform (also z. B. Verein, GmbH, Genossenschaft …) Die Rechtsform ‹Verein› wird insbesondere für soziale, kulturelle, sportliche, politische oder gemeinnützige Zwecke gegründet – nicht fürs grosse Business. Denn im Verein können keine finanziellen Gewinne an Miteigentümer*innen oder Aktionär*innen ausgeschüttet werden. Weil es bei Vereinen also nicht ums grosse Geld geht, ist diese Rechtsform sehr einfach zu gründen!
Achtung
Es gibt je nach Land bestimmte Mindestinhalte der Statuten und Protokolle. Wenn ihr also von tradierten Textbausteinen für die Statuten abweicht, lasst euch beraten, wie ihr eure Wünsche rechtssicher formuliert und welche Konsequenzen das für die Vereinsarbeit haben wird.
Macht euch schlau:
- für die Schweiz: Vitamin B
- für Österreich: IG Kultur Wien
- für Deutschland (Berlin): Netzwerk Selbsthilfe
Eine kleine Gruppe Freund*innen hat nicht die gleichen Anforderungen an Rechtssicherheit wie eine Zwischennutzung mit Gastrobetrieb, in dem ordentliche Mengen an Geld umgesetzt werden. Zu viele oder zu genaue Festlegungen machen euch das Leben unnötig schwer. Aber zu lockere Statuten können z. B. Streit um die Haftung nach sich ziehen, wenn doch mal etwas schiefgeht.
equipment nutzen
Unser Equipment will von euch kopiert, geteilt und je nach individuellen Bedürfnissen weiterentwickelt werden. Wir erwarten dabei bloss, dass ihr jeweils auf uns und allfällige Kompliz*innen verweist:
Lizenz: CC BY 4.0 | Urban Equipe
Zitiervorschlag: „Dieses Equipment ist unter CC BY 4.0 lizenziert. Es stammt von der Urban Equipe. Der Originaltext bzw. die Originalversion befindet sich hier [Link einfügen].”
feedback, kritik, ideen & wünsche
Wir lernen laufend und im Laufen! Lauft mit uns und teilt eure Erfahrungen, Ideen und Eindrücke mit uns!
Habt ihr Anmerkungen, Kritik oder Ergänzungen zu diesem spezifischen Equipment? Unser Equipment steckt noch in den Kinderschuhen und entwickelt sich nun stetig weiter. Wir freuen uns daher enorm zu hören, wie es bei euch ankommt, ob es verstanden und genutzt wird. Oder eben nicht.
Oder habt ihr Ideen für weitere Gelegenheiten oder Equipments, die wir vielleicht sogar zusammen mit euch erarbeiten können?
Wir freuen uns via equipment@urban-equipe.ch davon zu erfahren.