Das Gesetz (CH) besagt, dass schon eine E-Mail, eine handschriftliche Notiz auf einem Bierdeckel oder eine mündliche Abmachung rechtskräftig sind. Sogar ein wortloses Händeschütteln oder Kopfnicken kann als Vertrag gedeutet werden. Ein solches Vorgehen könnt ihr aber im Fall von Konflikten normalerweise nicht beweisen. Ein schriftlicher Vertrag ist meistens besser. Dieser Beispielvertrag hilft euch dabei, einen Gebrauchsleihvertrag für euren Raum aufzusetzen.
ORGANISIERT EUCH!
Dieses Beispiel ist im Rahmen unserer Publikation “ORGANISIERT EUCH! Zusammen die Stadt verändern” entstanden. Ihr findet es auf Seite 242.
Das vollständige Handbuch und weitere Informationen zum Projekt, den Herausgeber*innen und Mitwirkenden findet ihr hier.
Wofür
(Gebrauchs-)Leihverträge sind ähnlich wie Mietverträge, aber es handelt sich dabei um die unentgeltliche Ausleihe eines Raums. Dazu können Nebenkosten oder Unterhaltskosten kommen oder andere Verpflichtungen, aber die Nutzung des Raums an sich wird nicht berechnet.
Beispielvertrag zum herunterladen
- Beispielvertrag Gebrauchsleihehttps://ue01-cdn.ams3.cdn.digitaloceanspaces.com/downloads/Beispielvertrag_Gebrauchsleihe.pdf
Tipp
Für grössere, langfristige Vorhaben kann es sinnvoll sein, einen Vertrag nicht als Person, sondern als Organisation abzuschliessen. Einerseits möchtet ihr nicht ständig den Vertrag erneuern, wenn mal bei euch die zuständigen Personen wechseln. Andererseits haftet ihr dann nicht persönlich, sondern als juristische Person bzw. als Organisation (deswegen heisst es ja auch GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung). D. h., wenn alles schiefgeht und dadurch enorme Kosten entstehen, muss sich der Verein auflösen oder die Firma Konkurs gehen, aber niemand von euch muss ein Leben lang privat Schulden abbezahlen. Mehr Infos findet ihr im Handbuch im Kapitel Vereinsgründung ab Seite 89.
Hinweis
Es gibt keine fixen Regeln, was ihr vertraglich regeln müsst. Aber es ist natürlich sinnvoll, alle wichtigen Bestandteile einer Nutzung ausführlich zu beschreiben, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Die Punkte in dieser Vorlage geben euch ein erstes Beispiel - überlegt euch aber unbedingt, was alles in eurem spezifischen Vertrag stehen sollte!
Hinweis
Details zum Vertragsrecht regelt in der Schweiz das Obligationenrecht (OR), in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Musterverträge findet ihr im Internet. Stichworte für die Suchmaschine:
- Mietvertrag
- Zwischennutzungsvertrag
- Muster
- Vorlage
Bei grösseren Vorhaben lohnt es sich, den Vertrag vor der Unterzeichnung kurz von einer*einem Jurist*in prüfen zu lassen.
equipment nutzen
Unser Equipment will von euch kopiert, geteilt und je nach individuellen Bedürfnissen weiterentwickelt werden. Wir erwarten dabei bloss, dass ihr jeweils auf uns und allfällige Kompliz*innen verweist:
Lizenz: CC BY 4.0 | Urban Equipe
Zitiervorschlag: „Dieses Equipment ist unter CC BY 4.0 lizenziert. Es stammt von der Urban Equipe. Der Originaltext bzw. die Originalversion befindet sich hier [Link einfügen].”
feedback, kritik, ideen & wünsche
Wir lernen laufend und im Laufen! Lauft mit uns und teilt eure Erfahrungen, Ideen und Eindrücke mit uns!
Habt ihr Anmerkungen, Kritik oder Ergänzungen zu diesem spezifischen Equipment? Unser Equipment steckt noch in den Kinderschuhen und entwickelt sich nun stetig weiter. Wir freuen uns daher enorm zu hören, wie es bei euch ankommt, ob es verstanden und genutzt wird. Oder eben nicht.
Oder habt ihr Ideen für weitere Gelegenheiten oder Equipments, die wir vielleicht sogar zusammen mit euch erarbeiten können?
Wir freuen uns via equipment@urban-equipe.ch davon zu erfahren.